Abbruch von Prüfungen oder Lehrveranstaltungen aus wichtigem Grund
- Studierende, die eine akute gesundheitliche Problematik haben können eine Prüfung oder prüfungsimmanente Lehrveranstaltung abbrechen und werden abgemeldet. Dies hat keine Konsequenzen für die Studierenden; es erscheint, als wäre die betreffende Person nie zur Prüfung/Lehrveranstaltung angetreten. Ziel ist es keinen Nachteil aufgrund einer Beeinträchtigung zu erfahren (zum Beispiel eine schlechtere Note, als im normalen Fall möglich wäre). Nähere Informationen finden Sie hier.
- Rechtsgrundlage: Studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien, § 6 und §10
- Vorgehensweise: Bitte setzen Sie die Lehrveranstaltungsleitung so früh wie möglich über Ihr Fernbleiben von der Prüfung aus wichtigem Grund in Kenntnis und reichen Sie die Krankmeldung zeitnah ein.